Rechtsprechung
BVerwG, 11.03.1983 - 8 B 55.82 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,6338) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Darlegung eines Verfahrensmangels in Wehrpflichtsachen - Zulassungsfreie Verfahrensrevision in Wehrpflichtsachen - Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde in Wehrpflichtsachen
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 02.02.1982 - 10 VG W 192/81
- BVerwG, 11.03.1983 - 8 B 55.82
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67
Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im …
Auszug aus BVerwG, 11.03.1983 - 8 B 55.82
Der mit ihr ausschließlich gerügte Verfahrensmangel, das Verwaltungsgericht habe es unter Verstoß gegen die ihm obliegende Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) unterlassen, ein erneutes medizinisches Gutachten zur Beurteilung der Wehrdienstfähigkeit des Klägers einzuholen, kann in Wehrpflichtsachen nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG nicht mit der Nichtzulassungsbeschwerde, sondern nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschluß vom 4. Juli 1968 - BVerwG VIII B 110.67 - BVerwGE 30, 111 [112 f.] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 03.08.1973 - VIII B 39.73
Auszug aus BVerwG, 11.03.1983 - 8 B 55.82
Eine Umdeutung der unzulässigen Nichtzulassungsbeschwerde in eine Verfahrensrevision im Sinne des § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG ist nicht möglich (vgl. Beschluß vom 3. August 1973 - BVerwG VIII B 39.73 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 112 S. 60 f.).